Corona-Regelung der EAB
Liebe Leserinnen und Leser, mit der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist die gesetzliche Grundlage für die Mehrzahl der bislang geltenden Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Es entfällt der Nachweis über die Einhaltung der 3G-Regelung. Im Sinne des gegenseitigen Schutzes sind in den Räumen der EAB jedoch, die bewährten Hygienemaßnahmen auch künftig zu nutzen und in den Innenräumen ist weiterhin…
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