Gleich nach der Übernahme seines
Bischofsamtes 1683 ging der Nachfolger Ferdinands von Fürstenberg daran, die
Pfarreien zu visitieren und richtete sein Auge auf die gediegene Ausrüstung des
Klerus für die Seelsorge. Er legte besonderen Wert auf die Abhaltung der
Diözesansynoden, deren Dekrete er 1688 als Richtschnur für eine einheitliche
Pastoral drucken ließ. Bereits 1686 hatte er eine neue Kirchenordnung erlassen
und schließlich erschien 1699 das erste Paderborner Proprium, in dem die Eigenmessen
der Diözese zusammengefaßt waren, im Druck. Ein weiteres wichtiges Element der
Bemühungen Hermann Werners um die Seelsorge war die neue Agende, die 1687
erschien und den Titel trug: Agenda Dioecesis Paderbornensis Rituali Romano
accommodata, die sich also jetzt auch an das römische Rituale anlehnte, das
erstmals 1614 herausgekommen, jedoch nicht verbindlich vorgeschrieben war.
Eine Neuausgabe der Agende aus dem
Jahr 1687 wurde, bereichert um die 1688 erschienenen Synodalbeschlüsse, von
Fürstbischof Clemens August von Bayern besorgt. Sie wurde 1753 in der
Hofbuchdruckerei der Witwe Joseph Schirmer in Paderborn gedruckt und verlegt.

Die nächste Ausgabe eines neuen
Rituale ließ über hundert Jahre auf sich warten. Erst Bischof Konrad Martin gab
1862 ein neues heraus. Auf den Rat des Kardinalpräfekten der Ritenkongregation,
mit dem er bei seiner Anwesenheit in Rom mündlich die Sache besprach (vgl. das
Vorwort zu seinem Rituale), fügte er dem sorgfältig abgedruckten Rituale
Romanum, dessen Gebrauch er für die Diözese Paderborn vorschrieb, in einem
Anhang die Sonderriten kraft eigener Autorität bei. Dieser Anhang, der nach
Seite 356 beginnt, trägt den genaueren Titel: Appendix, Additamenta,
Declarationes eaque omnia, quae Sacerdotem in administratione sacramentorum
aliisque sacris functionibus juvare possunt, praetereaque Consuetudines et Caeremonias
quae ex antiquo jure in Dioecesi Paderbornensi adhuc sunt in usu, continens.
(Anhang, enthaltend Beifügungen, Erklärungen und alles, was dem Priester bei
der Spendung der Sakramente und der Ausübung anderer heiliger Funktionen dienen
kann, außerdem die Gewohnheiten und Zeremonien, die nach altem Recht in der
Diözese Paderborn bis heute in Gebrauch sind.)
Ein Exzerpt aus diesem Rituale, das
die häufiger vorkommenden Riten (Taufe, Krankendienst, Beerdigung,
Eheschließung usw.) enthält, wurde im folgenden Jahre herausgegeben: Das
Rituale parvum.
In den Jahren 1862 und 1863
erschien das Manuale Ritualis Romani ad faciliorem sacerdotum usum excerptum in
drei Bändchen. Es handelt sich hierbei um ein von dem früheren Regens und
Domkapitular Ferdinand Bartscher und dem früheren Subregens und späteren Regens
und Domkapitular Franz Xaver Rintelen bearbeitetes praktisches Handbuch für
liturgische Funktionen, dem aber an sich kein streng amtlicher Charakter zukam.
1932: Erzbischof Kaspar Klein:
Collectio rituum
Die Vorarbeiten für das neue
Rituale, mit denen bereits Bischof Karl Joseph Schulte begonnen hatte, gehen
bis in die letzten Jahre vor dem Kriege zurück. Die Agende war Gegenstand der
Beratungen der Diözesankonferenz in Paderborn am 4. und 5. Mai 1913.
Desgleichen wurde sie in den einzelnen Dekanaten auf eigenen Konferenzen (Ende
1913 und Anfang 1914) durchberaten. Ihre Ergebnisse wurden an das
Generalvikariat gesandt und bei der Neubearbeitung des Rituale verwertet. Der
bald hereinbrechende Erste Weltkrieg und die ihm folgende Inflationszeit waren
naturgemäß der Neuherausgabe wenig günstig. Vor allem aber wurde diese durch
die in Aussicht gestellte Neuedition des Rituale Romanum verzögert, das als
Grundlage der neuen Paderborner Agende genommen werden mußte. Erst nachdem das
neue Rituale Romanum 1925 erschienen war, konnte die definitive Neubearbeitung
der Agende in Angriff genommen werden. Die Arbeit war im Jahre 1928
fertiggestellt. Eine Abschrift wurde 1929 zwecks erneuter Prüfung und
eventueller Approbation nach Rom an die Ritenkongregation gesandt. Das
Manuskript kam mit der erbetenen Approbation am 11. November 1930 zurück. Als
Titel wurde vorgeschrieben: Collectio Rituum in usum Cleri Archidioecesis
Paderbornensis ad instar Appendicis Ritualis Romani cum approbatione Sacrae
Rituum Congregationis. (Sammlung der Riten zum Gebrauch des Klerus in der
Erzdiözese Paderborn, gleichsam als Anhang zum Rituale Romanum mit Genehmigung
der Heiligen Ritenkongregation).
Der Reihenfolge der Titel liegt im
wesentlichen die Anordnung des Rituale Romanum zugrunde. Zunächst werden die
Sakramente behandelt, deren Spendung den einfachen Priester angeht: Taufe,
Buße, Altarsakrament, Letzte Ölung (mit Beerdigung) und Ehe. Vor der Ehe ist
ein Titel eingeschoben, der Dinge behandelt, die mit dem Sakrament des Ordo im
Zusammenhang stehen: Proklamation der zu Weihenden, Ritus der Primiz und des
goldenen Priesterjubiläums. Auf diese die Sakramente behandelnden Titel folgen
wie im Rituale Romanum die Benediktionen, Prozessionen und Litaneien.
Als Teilausgaben aus dem Rituale
von 1932 erschienen der Beerdigungsritus (1933) und der Ritus der
Fronleichnamsprozession (1961).
V. Agenden, die im Bereich des
heutigen Erzbistums Paderborn in Gebrauch waren