II. Die späteren Paderborner Agenden

 

 

 

1686: Fürstbischof Hermann Werner von Wolff Metternich zur Gracht

Gleich nach der Übernahme seines Bischofsamtes 1683 ging der Nachfolger Ferdinands von Fürstenberg daran, die Pfarreien zu visitieren und richtete sein Auge auf die gediegene Ausrüstung des Klerus für die Seelsorge. Er legte besonderen Wert auf die Abhaltung der Diözesansynoden, deren Dekrete er 1688 als Richtschnur für eine einheitliche Pastoral drucken ließ. Bereits 1686 hatte er eine neue Kirchenordnung erlassen und schließlich erschien 1699 das erste Paderborner Proprium, in dem die Eigenmessen der Diözese zusammengefaßt waren, im Druck. Ein weiteres wichtiges Element der Bemühungen Hermann Werners um die Seelsorge war die neue Agende, die 1687 erschien und den Titel trug: Agenda Dioecesis Paderbornensis Rituali Romano accommodata, die sich also jetzt auch an das römische Rituale anlehnte, das erstmals 1614 herausgekommen, jedoch nicht verbindlich vorgeschrieben war.

 

 

 

1753: Fürstbischof Clemens August von Bayern

Eine Neuausgabe der Agende aus dem Jahr 1687 wurde, bereichert um die 1688 erschienenen Synodalbeschlüsse, von Fürstbischof Clemens August von Bayern besorgt. Sie wurde 1753 in der Hofbuchdruckerei der Witwe Joseph Schirmer in Paderborn gedruckt und verlegt.

 

 

 

1862: Die Agende von Bischof Konrad Martin

Die nächste Ausgabe eines neuen Rituale ließ über hundert Jahre auf sich warten. Erst Bischof Konrad Martin gab 1862 ein neues heraus. Auf den Rat des Kardinalpräfekten der Ritenkongregation, mit dem er bei seiner Anwesenheit in Rom mündlich die Sache besprach (vgl. das Vorwort zu seinem Rituale), fügte er dem sorgfältig abgedruckten Rituale Romanum, dessen Gebrauch er für die Diözese Paderborn vorschrieb, in einem Anhang die Sonderriten kraft eigener Autorität bei. Dieser Anhang, der nach Seite 356 beginnt, trägt den genaueren Titel: Appendix, Additamenta, Declarationes eaque omnia, quae Sacerdotem in administratione sacramentorum aliisque sacris functionibus juvare possunt, praetereaque Consuetudines et Caeremonias quae ex antiquo jure in Dioecesi Paderbornensi adhuc sunt in usu, continens. (Anhang, enthaltend Beifügungen, Erklärungen und alles, was dem Priester bei der Spendung der Sakramente und der Ausübung anderer heiliger Funktionen dienen kann, außerdem die Gewohnheiten und Zeremonien, die nach altem Recht in der Diözese Paderborn bis heute in Gebrauch sind.)

 

 

Rituale parvum 1863

Ein Exzerpt aus diesem Rituale, das die häufiger vorkommenden Riten (Taufe, Krankendienst, Beerdigung, Eheschließung usw.) enthält, wurde im folgenden Jahre herausgegeben: Das Rituale parvum.

 

Manuale Ritualis Romani 1862/63

In den Jahren 1862 und 1863 erschien das Manuale Ritualis Romani ad faciliorem sacerdotum usum excerptum in drei Bändchen. Es handelt sich hierbei um ein von dem früheren Regens und Domkapitular Ferdinand Bartscher und dem früheren Subregens und späteren Regens und Domkapitular Franz Xaver Rintelen bearbeitetes praktisches Handbuch für liturgische Funktionen, dem aber an sich kein streng amtlicher Charakter zukam.

 

 

 

1932: Erzbischof Kaspar Klein: Collectio rituum

Die Vorarbeiten für das neue Rituale, mit denen bereits Bischof Karl Joseph Schulte begonnen hatte, gehen bis in die letzten Jahre vor dem Kriege zurück. Die Agende war Gegenstand der Beratungen der Diözesankonferenz in Paderborn am 4. und 5. Mai 1913. Desgleichen wurde sie in den einzelnen Dekanaten auf eigenen Konferenzen (Ende 1913 und Anfang 1914) durchberaten. Ihre Ergebnisse wurden an das Generalvikariat gesandt und bei der Neubearbeitung des Rituale verwertet. Der bald hereinbrechende Erste Weltkrieg und die ihm folgende Inflationszeit waren naturgemäß der Neuherausgabe wenig günstig. Vor allem aber wurde diese durch die in Aussicht gestellte Neuedition des Rituale Romanum verzögert, das als Grundlage der neuen Paderborner Agende genommen werden mußte. Erst nachdem das neue Rituale Romanum 1925 erschienen war, konnte die definitive Neubearbeitung der Agende in Angriff genommen werden. Die Arbeit war im Jahre 1928 fertiggestellt. Eine Abschrift wurde 1929 zwecks erneuter Prüfung und eventueller Approbation nach Rom an die Ritenkongregation gesandt. Das Manuskript kam mit der erbetenen Approbation am 11. November 1930 zurück. Als Titel wurde vorgeschrieben: Collectio Rituum in usum Cleri Archidioecesis Paderbornensis ad instar Appendicis Ritualis Romani cum approbatione Sacrae Rituum Congregationis. (Sammlung der Riten zum Gebrauch des Klerus in der Erzdiözese Paderborn, gleichsam als Anhang zum Rituale Romanum mit Genehmigung der Heiligen Ritenkongregation).

Der Reihenfolge der Titel liegt im wesentlichen die Anordnung des Rituale Romanum zugrunde. Zunächst werden die Sakramente behandelt, deren Spendung den einfachen Priester angeht: Taufe, Buße, Altarsakrament, Letzte Ölung (mit Beerdigung) und Ehe. Vor der Ehe ist ein Titel eingeschoben, der Dinge behandelt, die mit dem Sakrament des Ordo im Zusammenhang stehen: Proklamation der zu Weihenden, Ritus der Primiz und des goldenen Priesterjubiläums. Auf diese die Sakramente behandelnden Titel folgen wie im Rituale Romanum die Benediktionen, Prozessionen und Litaneien.

 

Teilausgaben

Als Teilausgaben aus dem Rituale von 1932 erschienen der Beerdigungsritus (1933) und der Ritus der Fronleichnamsprozession (1961).

 

 

 

I. Die erste Paderborner Agende von 1602

 

 

 

III. Prozessionalien inoffizieller Art

 

IV. Teilritualien privater Art

 

V. Agenden, die im Bereich des heutigen Erzbistums Paderborn in Gebrauch waren